Über 1000 Strafverfahren wegen Tierquälereien
oder anderen Tierschutzdelikten sind 2010 in der Schweiz durchgeführt
worden. Dies ist ein neuer Höchststand. Die kantonalen Unterschiede bei
der Verfolgung sind immer noch sehr gross.
Die Zahl der Strafverfahren hat 2010 um 61 auf 1063 zugenommen. Gieri
Bolliger, Geschäftsleiter der Stiftung für das Tier im Recht (TIR),
wertete diesen Höchststand am Donnerstag vor den Medien in Zürich als
positiv. Die Zunahme bedeute nicht, dass mehr Tiere gequält würden,
sondern die Sensibilisierung sei grösser.
Mit 578 waren in mehr als der Hälfte der Fälle Heimtiere betroffen.
Nutztiere wurden 329 Mal Opfer von Tierschutzdelikten, Wildtiere 103
Mal. Hunde stehen auf dem ersten Platz bei Tierquälereien (478 Fälle),
gefolgt von Rindern, Katzen und Schafen.
Grosse Unterschiede gibt es bei der Anzahl Verfahren in den
verschiedenen Kantonen: Bern führt diese Rangliste mit 219 Fällen an,
gefolgt von St. Gallen (168) und Zürich (166). Schlusslichter sind
Obwalden und Glarus mit je zwei Fällen.
Bolliger und sein Team analysierten die beiden Kantone Bern und
Obwalden. So gibt es in Bern eine eigens errichtete Fachstelle für
Tierdelikte. Sie ist der Kantonspolizei angegliedert. Drei
spezialisierte Beamte gehen gleich vor, wie bei Ermittlungen von
Gewaltdelikten gegen Menschen, wie Michelle Richner, wissenschaftliche
TIR-Mitarbeiterin, erläuterte.
Zudem gebe es eine gute Zusammenarbeit der Fachstelle mit dem
Veterinärdienst und dem Verband Berner Tierschutzorganisationen. Auch
seien Bevölkerung und Strafbehörden sensibiliert. Im Kanton Bern wurden
denn auch in den letzten Jahren immer mehr Strafanzeigen eingereicht.
Neue Buchreihe
Anders sieht es in Obwalden aus, wo es in den letzten Jahren immer nur
wenige Verfahren von Tierstraffällen gab. Offensichtlich würden hier
Tierquäler für ihre Taten strafrechtlich nicht zur Rechenschaft gezogen,
sagte Vanessa Gerritsen, wissenschaftliche TIR-Mitarbeiterin. Die
zuständigen Behörden verstiessen damit gegen Bundesrecht.
Unter anderem als Praxishilfe für die Behörden aber auch für alle
Interessierten am Tierschutzrecht gibt die Stiftung Tier im Recht eine
neue Buchreihe heraus. Zum Start sind acht Bücher erschienen. Geplant
sind jährlich zwei bis vier Publikationen.